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   BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91   

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https://dejure.org/1992,2118
BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91 (https://dejure.org/1992,2118)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 9b RAr 5/91 (https://dejure.org/1992,2118)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 9b RAr 5/91 (https://dejure.org/1992,2118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 122
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Auch dem gesetzgeberischen Anliegen einer Verknüpfung von Berufsausbildungs- und Arbeitsförderungsrecht (vgl BT-Drucks V/4260 S 2 zu 2.) können gesetzliche Vorgaben für eine Beschränkung der Berufsausbildungsbeihilfe bei Erwachsenen durch den Anordnungsgeber nicht entnommen werden, denn die Ausschlußklausel des § 28 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) betrifft Erwachsene nicht.

    Die Berufswahlbeschränkung, die in § 28 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu sehen ist, war dem Gesetzgeber durchaus bewußt (BT-Drucks V/4260 S 15 zu § 28).

  • BSG, 03.07.1991 - 9b/11 RAr 131/89

    Ermächtigung eines Satzungsgebers durch den Gesetzgeber, Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Dieser soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers weitgehend demjenigen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angeglichen sein (BT-Drucks 9/846 zu Art. 1 § 1 Nr. 7 S 36; vgl BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 5).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Das ergibt sich sowohl daraus, daß der Begriff des Berufs nach Art. 12 GG weit zu fassen ist (vgl BVerfGE 7, 377; 73, 301, 315 mwN), als auch daraus, daß dieser Berufsbegriff ebenfalls dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zugrunde liegt.
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Das ergibt sich sowohl daraus, daß der Begriff des Berufs nach Art. 12 GG weit zu fassen ist (vgl BVerfGE 7, 377; 73, 301, 315 mwN), als auch daraus, daß dieser Berufsbegriff ebenfalls dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zugrunde liegt.
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Wegen der besonderen Bedeutung dieses Zieles für die Jugendlichen hat der Senat in anderem Zusammenhang bereits die Ausbildungsförderung bei staatlichen Sonderprogammen abgelehnt (BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 30.01.1973 - 7 RAr 29/72

    Anordnungen des Verwaltungsrates in Bezug auf Unterhaltsleistung

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Das Anordnungsrecht der BA bedarf als autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtspr BSGE 35, 164, 166; 35, 262, 264) zwar nicht einer Ermächtigungsgrundlage, die den für Verordnungen geltenden Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt.
  • BSG, 16.03.1973 - 7 RAr 36/72

    Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz wegen einer

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Das Anordnungsrecht der BA bedarf als autonomes Satzungsrecht (ständige Rechtspr BSGE 35, 164, 166; 35, 262, 264) zwar nicht einer Ermächtigungsgrundlage, die den für Verordnungen geltenden Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt.
  • BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 72/75

    Zum Begriff der überbetrieblichen Einrichtung iSv AFG § 40

    Auszug aus BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 5/91
    Da ein solcher Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird und die Schule nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegt, entspricht das Ausbildungsverhältnis dem § 40 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (vgl BSG Urteil vom 21. Juni 1977 - 7/12/7 RAr 72/75 - AuB 1978, 27).
  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 47/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Nebeneinkommen -

    Denn eine Auslegung, die aus § 20 Abs. 8 AusbFöAnO den Schluss ziehe, dass Änderungen in der Zeit nach Antragstellung unberücksichtigt oder dass erst danach verwertbar gewordene Beweismittel außer Betracht zu bleiben hätten, würde der Vorschrift einen Inhalt geben, der mit der Ermächtigungsgrundlage des § 39 AFG (zum Erfordernis der Ermächtigungskonformität näher BSGE 71, 122 = SozR 3-4100 § 40 Nr. 7) nicht mehr vereinbar wäre.
  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

    Nach § 58 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen HBegleitG 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I 1532) bestimmt die Beklagte durch Anordnung das Nähere über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, ohne daß sie hierdurch allerdings die gesetzlichen Vorschriften abändern bzw eine gesetzliche Förderungsverpflichtung ausschließen dürfte (BSGE 37, 163, 169 f = SozR 4100 § 40 Nr. 1; BSGE 71, 122 = SozR 3-4100 § 40 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 58 Nr. 18; SozR 4100 § 59 Nr. 2; SozR 4460 § 2 Nr. 4; BSG, Urteil vom 10. Dezember 1992 - 11 RAr 31/91 -, unveröffentlicht).
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